Im frühen Mittelalter gelang es einigen adeligen Grundbesitzern, immer mehr Macht zu gewinnen. Sie nannten sich Herr“ und ihr Gebiet hieß darum „Herrlichkeit“. Der Herr wohnte in einer Burg, von wo aus er sein Gebiet verwaltete und beschützte.
Herrliche Rechte
Solch eine Herrlichkeit bestand vor allem aus einer Vielzahl von Rechten, wie dem Recht, die Ordnung zu wahren, Gerichtsbarkeit auszuüben und Steuern einzutreiben. Auch Jagdrecht, Fischereirecht und Mühlenrecht gehörten dazu. Häufig mussten die Herren nur dem König oder dem Kaiser gegenüber Rechenschaft ablegen, nicht jedoch einem Herzog oder Grafen.
Leur
Im Land von Maas und Waal gab es verschiedene dieser Herrlichkeiten. Als eine der wenigen hat Leur ihren Charakter als Landgut bewahren können. Leur gehörte im Mittelalter zum Erzbistum Köln. 1311 kam Leur in den Besitz der Zisterziensermönche, die das Ödland urbar und für den Ackerbau tauglich machten. Ende des 18. Jahrhunderts wurde ein Landgut mit einem Park im romantischen Landschaftsstil angelegt. Auffällig sind die breiten, imposanten Alleen mit prächtigen Eichen und Buchen.
Landhaus
Inmitten dieses Parkwaldes finden wir keine Burg, sondern ein einfaches, aber ansehnliches Landhaus mit klassizistischen Motiven aus dem 18. Jahrhundert. Das Landgut umfasst beinahe 50 Hektar Land und befindet sich immer noch im Besitz einer adligen Familie. Etwas abseits liegt der Weiler Leur, mit einer schönen Kirche aus dem 13./14. Jahrhundert. Etwas ganz Besonderes sind einige originale Wandmalereien aus dem 15./16. Jahrhundert.
Motte
Neben der Kirche befindet sich ein geheimnisvoller Hügel. Wahrscheinlich ist es eine Motte, ein künstlich angelegter Hügel, auf dem eine hölzerne Burg stand. Möglicherweise wurde die Motte im 11. Jahrhundert angelegt, im Auftrag des Erzbischofs von Köln. Später wurde der Hügel als Vliedberg (ähnlich einer Warft) genutzt: eine Fluchtstätte für die Bevölkerung und ihr Vieh bei Überflutungen.
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